Pensionskasse

Pensionskasse / BVG – was ist das?


Die 2. Säule: mehr als nur ein Sparschwein

Die Pensionskasse ist die 2. Säule der Schweizer Vorsorge. Ihre Grundidee ist einfach:

  • Die AHV sichert das Minimum.
  • Die Pensionskasse ergänzt die AHV.
  • Zusammen soll das im Alter ein vernünftiges Einkommen ergeben.

Kurz: Die Pensionskasse ist nicht Luxus, sondern ein wichtiger Teil der Altersvorsorge.

Nicht alle sind automatisch drin

Ob Du obligatorisch im BVG versichert bist, hängt vor allem vom Arbeitsverhältnis und vom Lohn ab. Wer angestellt ist und genug verdient, ist meist automatisch dabei.

Wichtig für Teilzeit, kleine Pensen oder mehrere Jobs: Nicht jede Arbeit führt automatisch zu einer Pensionskasse im Obligatorium.

Wer zahlt – und wofür?

Arbeitnehmer und Arbeitgeber zahlen beide Beiträge ein. Der Arbeitgeber übernimmt mindestens die Hälfte.

Die Pensionskasse spart aber nicht nur fürs Alter. Sie deckt auch Risiken bei Invalidität und Tod ab. Darum ist sie mehr als einfach ein Konto für später.

Koordinationsabzug: das sperrige Wort

Im BVG ist nicht einfach dein ganzer Lohn versichert. Vom Bruttolohn wird ein fixer Betrag abgezogen. Der Rest ist der sogenannte koordinierte Lohn.

Die Idee dahinter: AHV und Pensionskasse sollen zusammen funktionieren und sich nicht doppeln. Gerade bei Teilzeit kann dieser Mechanismus aber spürbar sein.

Was Finanzmuffel über die Pensionskasse wissen sollten

  • Jobwechsel: Das Geld verschwindet nicht, sondern wird als Freizügigkeitsleistung weitergegeben oder parkiert.
  • Einkauf: Zusätzliche Einzahlungen in die Pensionskasse können möglich sein.
  • Vorbezug: Für selbstbewohntes Wohneigentum oder bei gewissen anderen Situationen kann ein Bezug vor der Pensionierung möglich sein.

Wenn Du Dir nur drei Dinge merken willst, dann diese: Nicht alle sind automatisch versichert, Arbeitgeber zahlen mit – und beim Stellenwechsel solltest Du dein BVG-Geld nie aus den Augen verlieren.

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