Unfallversicherung
Unfallversicherung – was ist Pflicht?
Unfallversicherung: kurz und wichtig
Bei Unfällen ist vor allem eines wichtig: Wer zahlt – Arbeitgeber oder Krankenkasse?
- Du arbeitest und bist angestellt?
- Du arbeitest nur wenig oder gar nicht?
- Du willst mehr als nur den Grundschutz?
Davon hängt ab, ob die Unfallversicherung nach UVG oder die Krankenversicherung zuständig ist.
Arbeitnehmende: UVG ist Pflicht
Arbeitnehmende sind obligatorisch gegen Berufsunfälle und Berufskrankheiten versichert. Wer mindestens 8 Stunden pro Woche beim gleichen Arbeitgeber arbeitet, ist auch gegen Nichtberufsunfälle versichert.
Arbeitest Du weniger, sind Freizeitunfälle meist nicht über den Arbeitgeber gedeckt.
Nicht erwerbstätig:
Unfall in die Krankenkasse
Wenn Du nicht über einen Arbeitgeber für Unfälle versichert bist, brauchst Du die Unfalldeckung in der Krankenversicherung. Das gilt typischerweise für nicht Erwerbstätige.
Mehr Schutz ist möglich
- Als Arbeitnehmer:
Eine Zusatzversicherung kann den Schutz ausbauen. - Bei Job-Ende:
Mit einer Abredeversicherung kannst Du den Schutz befristet verlängern. - Als nicht Erwerbstätiger:
Eine private Unfall- oder Spitalzusatzversicherung kann die Grunddeckung ergänzen.